Abschaffung des Kumulationsprinzips: Saubere Unternehmen zahlen drauf

Türkis-Grün öffnet Tür für Lohn- und Sozialdumping

Lohn- und Sozialdumping ist kein Kavaliersdelikt! Umso schwerer wiegt die Tatsache, dass die Bundesregierung mit der Abschaffung des Kumulationsprinzips ein wichtiges Instrument dagegen zum Verstummen gebracht hat“, kritisiert Bernhard Höfler, Sekretär der Gewerkschaft PRO-GE und AK-Vorstand.

Das Kumulationsprinzip sieht im Wesentlichen vor, dass bei Begehung mehrerer Straftaten wie beispielsweise Unterentlohnung der Beschäftigten auch für jede einzelne Gesetzesübertretung eine Strafe entrichtet werden muss. „Die Abschaffung dagegen bedeutet in der Realität nichts anderes, als dass beispielsweise ein Unternehmer alle seine Beschäftigten gesetzeswidrig entlohnt oder Ruhezeiten nicht einhält, und dann nur einmal Strafe zahlt. Am Ende des Tages kann es dann sogar vorkommen, dass die Strafe geringer ausfällt, als quasi der Gewinn für den Unternehmer aufgrund der Unterentlohnung. Dazu kommt, dass künftig die Strafen bei Null Euro beginnen sollen. Damit schädigt man nicht nur jene Firmen, die fair arbeiten, sondern bringt auch noch die Gesellschaft um wichtige Steuern!“, verweist Höfler auf den umfassenden Kontext.

Wir werden Lohn- und Sozialdumping künftig noch stärker bekämpfen und die Verursacher namentlich an die Öffentlichkeit tragen!“, kündigt Höfler starken Gegenwind bei unfairen Machenschaften an. „Die Causa rund um Hygiene Austria hat gezeigt: Wir müssen die Beschäftigten schützen und einen Preiskampf auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen verhindern!“, betont der Gewerkschafter.

In Bezug auf den derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf fordert er deutliche Nachbesserungen, unter anderem soll die Höchststrafe schon bei 30prozentigem Lohnraub greifen anstatt erst bei 40 Prozent. Auch Ausnahmeregelungen vom Kollektivvertrag, sogenannte „Montageregelungen“, sind für Höfler absolut inakzeptabel. „Wer in Österreich produziert oder herstellt, muss auch inländischen Standards unterliegen. Ansonsten wäre eine Ausnahme von der österreichischen Kollektivvertragsregelung eine Unterstützung für ausländische Firmen und eine Benachteiligung von heimischen Unternehmen. Da muss dringend nachgebessert werden!“, so der Arbeitnehmer-Vertreter abschließend.

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